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Förderungen

Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Anforderungen

Der Fenstertausch bzw. der Einbau neuer energieeffizienter Fenster & Türen wird derzeit über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA gefördert.

  • Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten

  • 20 % Zuschuss, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt

  • Förderfähig sind Material und fachgerechter Einbau, sowie Umfeldmaßnahmen (z.B. Einputzen der Fenster mit Malerarbeiten)

Bei umfassenderen energetischen Sanierungen kann zusätzlich eine Förderung über die KfW (Effizienzhaus-Sanierung) infrage kommen (zinsgünstiger Kredit + Tilgungszuschuss). Für den reinen Fenstertausch gilt aber überwiegend die BAFA-Förderung.

Antragsberechtigt sind u. a.:
  • Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Unternehmen und Kommunen

Voraussetzungen:
  • Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein (älter als 5 Jahre).

  • Die neuen Fenster müssen bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen:

    Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²·K) (gesamtes Element inkl. Verglasung und Rahmen).

  • Der Einbau muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. 

  • Die Antragstellung erfolgt mit Unterstützung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE).

Der Antrag für die BAFA-Förderung wird vor Maßnahmenbeginn gestellt.

Ablauf:
  1. Beratung durch Energieeffizienz-Experten

  2. Angebot des Fensterbauers einholen

  3. Antragstellung im BAFA-Förderportal

  4. Nach Bewilligung: fachgerechter Einbau der Fenster

  5. Einreichen aller Nachweise, danach erfolgt der Zuschuss


Wichtig: 
Eine vorzeitige Beauftragung oder ein Baubeginn ohne Antrag führt zum Verlust der Förderung.

Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Interesse daran haben eine Förderung zu beantragen. Sie erhalten dann weitere Informationen von uns.

Für den Antrag und die spätere Auszahlung notwendig:

  • Angebot oder Bauvertrag des Fachbetriebs

  • Technische Datenblätter der Fenster (insbesondere Uw-Wert)

  • Nach Abschluss:

    • Rechnung des Fensterbauers

    • Zahlungsnachweise

    • „Technischer Projektnachweis“ (TPN), erstellt durch Energieberater

Diese Dokumente bestätigen die technische Qualität und den fachgerechten Einbau.

  • Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme

  • Nach Bewilligung hat der Antragsteller in der Regel maximal 36 Monate Zeit, die Maßnahme abzuschließen und die Nachweise einzureichen

  • Die Mindestinvestition für Einzelmaßnahmen beträgt mindestens 2.000 € brutto

  • Grundförderung: 15 % Zuschuss

  • iSFP-Bonus: +5 %, somit insgesamt 20 %

  • Berechnung erfolgt auf Basis der gesamten förderfähigen Kosten (Material + Montage)

Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei:

  • 30.000 € pro Wohneinheit pro Jahr ohne iSFP

  • 60.000 € pro Wohneinheit pro Jahr mit iSFP

    -> dementsprechend empfiehlt sich immer ein iSFP im Vorfeld

Förderfähig sind:

  • Neue Fenster (Kunststoff, Holz, Aluminium etc.), sofern energetische Werte eingehalten werden

  • Außentüren (Haustüren), sofern sie die Anforderungen erfüllen

  • Der komplette Austausch inkl. Ausbau, Entsorgung, Montage und Umfeldmaßnahmen 

Kontakt

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